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Der Stuttgarter Hauptbahnhof

Ein Meisterwerk der Architektur
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Aufruf zum integralen Erhalt des Baudenkmals
»Hauptbahnhof Stuttgart«

Der Stuttgarter Hauptbahnhof, von 1911 bzw. 1914 bis 1928 nach Plänen von Paul Bonatz (1877-1956) und Friedrich Eugen Scholer (1874-1949) erbaut, zählt zu den bedeutendsten Bauwerken des beginnenden 20. Jahrhunderts in Deutschland und Europa. Er kann als der erste Großstadt-Bahnhof der »Moderne« bezeichnet werden und steht hinsichtlich seines architekturhistorischen Ranges in einer Reihe mit Bauwerken wie der AEG-Turbinenhalle (1908/09) in Berlin von Peter Behrens und den Fagus-Werken in Alfeld an der Leine (1911) von Walter Gropius.

Mit Recht wurde er gemäß § 12 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes unter Denkmalschutz gestellt.

Dieses Meisterwerk der Architektur des 20. Jahrhunderts wird allerdings nicht nur seit Jahrzehnten vernachlässigt, d.h., seine bauliche Unterhaltung erfolgt nicht seinem Rang gemäß; es ist außerdem in sehr naher Zukunft in großen Teilen seines baulichen Bestandes direkt gefährdet. Denn: Im Zuge der Realisation des seit den 1990er Jahren geplanten neuen Tiefbahnhofs, bekannt unter dem Namen »Stuttgart 21«, ist ab 2008/2009 eine Reihe gravierender Eingriffe in den denkmalgeschützten Bestand vorgesehen. Dazu gehören:

  • Abriss des gesamten Süd-Ostflügels am Schloßgarten (Cannstatter Str.)
  • Abriss des gesamten Nord-Westflügels (Richtung Heilbronner Str.)
  • Abriss der Haupttreppe innerhalb der großen Schalterhalle
  • Abriss der Verkehrsebene in der Kopfbahnsteighalle

Das Bauwerk, das bis heute als typischer Kopfbahnhof den Gleiskörper U-förmig umfängt, wird durch die vorgesehenen »Amputations«-Maßnahmen gut die Hälfte seiner Gebäudesubstanz mit den charakteristischen Fassadengestaltungen (rohes Kalkstein-Bossenwerk) verlieren und somit zum Torso werden. Im Innern des restlichen Gebäudeflügels zum Arnulf-Klett-Platz wird es zu erheblichen Eingriffen kommen, die nur als »Verstümmelungen« bezeichnet werden können.

Besonders gravierend ist, dass der Bauherr, die bundeseigene Deutsche Bahn AG, tatkräftig vom Land Baden-Württemberg, von der Region Stuttgart und von der Stadt Stuttgart unterstützt wird. Somit setzt sich ausgerechnet die »Öffentliche Hand« über alle Gebote des Denkmalschutzes hinweg, indem sie ein herausragendes, weltbekanntes, zudem in die Denkmalliste eingetragenes Kulturdenkmal fragmentiert, beschädigt und den verbleibenden Rest zu einer baulichen Attrappe degradiert.

Gegen die geplanten Maßnahmen melden wir größte Bedenken an und fordern alle Verantwortlichen mit Nachdruck auf, Alternativen zu den bisher vorgelegten Planungen zu entwickeln. Es gilt, eine denkmalverträgliche und der Bedeutung des Bauwerks angemessene Lösung zu finden, damit der drohende Abriss wesentlicher und charakteristischer Teile des Stuttgarter Hauptbahnhofs vermieden werden kann.

Für die »Arbeitsgemeinschaft Hauptbahnhof Stuttgart« April 2008
Dr. Matthias Roser, Stuttgart und Dr. Ulrich Krings, Köln (www.ulrich-krings.de)

 

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